Muss eine Anhängerkupplung eingetragen werden und eine TÜV-Vorführung durchlaufen?

 

Nein, bei unseren Anhängerkupplungen ist dies nicht erforderlich. Wir haben alle Anhängerkupplungen gemäß den Vorschriften der Regelungen ECE 55 bzw. 94/20/EG geprüft und freigegeben. Die Freigabe- oder Prüfnummer ist in unserer Montage- und Betriebsanleitung sowie auf dem Typenschild jeder Anhängerkupplung vermerkt. Dadurch sind unsere Anhängerkupplungen nicht eintragungspflichtig und müssen keine TÜV-Vorführung durchlaufen.

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