Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit unserer Cookie-Richtlinie einverstanden.
Aktuelles

Was ist bei der Verwendung eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung zu beachten?

Bei der Verwendung eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Zulässige Gesamtlast: Jedes Fahrzeug und jede Anhängerkupplung hat eine zulässige Gesamtlast. Diese darf nicht überschritten werden. Auch die maximale Tragfähigkeit des Fahrradträgers ist zu beachten.
  2. Stabilität: Der Fahrradträger muss stabil auf der Anhängerkupplung montiert werden. Eine unsachgemäße Befestigung kann zu Schäden am Fahrzeug oder an den Fahrrädern führen.
  3. Verkehrssicherheit: Der Fahrradträger darf die Sicht des Fahrers nicht behindern und keine scharfen Kanten oder Ecken aufweisen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten. Wichtig ist auch, dass die Fahrräder sicher auf dem Träger befestigt sind.
  4. Kennzeichnung: Wird ein Fahrradträger verwendet, muss das Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet sein. In den meisten Ländern muss zusätzlich das Gesamtgewicht des Fahrzeugs angegeben werden.
  5. Geschwindigkeitsbegrenzung: Die meisten Hersteller empfehlen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h bei Verwendung eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anweisungen des Herstellers zu befolgen.
  6. Diebstahlsicherung: Es empfiehlt sich, den Fahrradträger bei Nichtgebrauch gegen Diebstahl zu sichern. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. ein Schloss oder eine abschließbare Halterung.