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Aktuelles

Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung abgenommen werden?


Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine AHK beim Nichtgebrauch abnehmen zu müssen.

Es ist allerdings empfehlenswert, eine abnehmbare Anhängerkupplung abzunehmen, wenn sie nicht benötigt wird. Der Grund dafür ist eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch eine Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch. Wenn die Anhängerkupplung nicht abgenommen wird, kann sie beispielsweise bei einem Auffahrunfall zu schweren Verletzungen führen.

Daher sollten abnehmbare Anhängerkupplungen immer nach dem Gebrauch abgenommen und sicher im Kofferraum oder im Fahrzeug aufbewahrt werden. Außerdem ist es wichtig, sich an die Montage- und Demontageanleitung des Herstellers zu halten, um ein sicheres An- und Abkoppeln der Anhängerkupplung zu gewährleisten.


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